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Teilzeitbeschäftigung

Jede vertraglich geregelte Arbeitszeit, die geringer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte, wird als Teilzeitbeschäftigung definiert. Das 2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz sichert einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftgung. Beschäftigte nutzen Teilzeitmodelle vor allem, um Privatleben und Erwerbsarbeit mit einander zu vereinbaren, wie bspw. in der Familienphase. Auch in der Logistik werden von Betrieben Teilzeitbeschäftigungen neben der Verbesserung der Vereinbarkeitsproblematik genutzt, um besonders hohe Arbeitsaufkommen in bestimmten Randzeiten bspw. im Lagerbereich abzuwickeln.

Eine besondere Teilzeitvariante stellt die Blockteilzeit dar, da Vollzeitbschäftigungszeiträume von Freistellungen unterbrochen werden. Dies ermöglicht Beschäftigten so über einen bestimmten Zeitraum unter Beibehaltung der Bezüge freigestellt zu werden. Bereits geleistete Arbeitszeiten, die auf dem Langzeitarbeitszeitkonto gesammelt wurden, kommen dann während eines Sabbaticals zum Einsatz. 

Im Rahmen von Jobsharing-Modellen wird ein Vollzeit-Arbeitsplatz zu unterschiedlichen Zeiten auf zwei oder mehr Personen aufgeteilt. Der Arbeitsplatz wird in Abstimmung mit den Beteiligten abwechselnd besetzt und ermöglicht so eine höhere Flexibilität. Zur besseren Vereinbarkeit werden solche Modelle auch vermehrt für Führungskräfte eingesetzt.

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